Stirbt ein Angehöriger zuhause ist folgendes zu tun:
Bei einem plötzlichen, unerwarteten Tod rufen Sie den Hausarzt oder wenn dieser nicht zu erreichen sein sollte, den Notarzt – Tel.: 112 – und bewahren Sie Ruhe.
Bei einem erwarteten Tod, z. B. nach langer Krankheit oder langer häuslicher Pflege, verständigen Sie den Hausarzt des Verstorbenen. Ist dieser nicht zu erreichen, können Sie sich auch an den ärztlichen Bereitschaftsdienst – Tel.: 116 117. Bewahren Sie auch in diesem Fall Ruhe.
Vielleicht können Sie zusätzlich jemanden verständigen, der Ihnen in diesem Moment zur Seite steht.
Auch wenn der Arzt die Polizei einschaltet und diese einen Fahrdienst mit der Abholung der verstorbenen Person beauftragt, haben sie auf jeden Fall noch die freie Wahl des Bestatters. Weder die Polizeibeamten noch die Mitarbeiter des Fahrdienstes dürfen eine Empfehlung aussprechen.
Tod eines Angehörigen im Krankenhaus, Senioren- oder Pflegeheim:
Das zuständige Personal des jeweiligen Hauses kümmert sich um alles Notwendige und verständigt auch die Angehörigen. Sie müssen zunächst nichts weiter tun.
Benachrichtigung des Bestatters
In beiden oben genannten Fällen stellt der Arzt nach Feststellung des Todes eine Todesbescheinigung aus. Diese bleibt bei Ihnen, bzw. beim Verstorbenen.
Jetzt sollten Sie Kontakt mit uns aufnehmen, damit wir die dann erforderlichen Schritte mit Ihnen besprechen können, beispielsweise den Termin für die Überführung der verstorbenen Person.
Nach diesem Erstkontakt vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin zum Trauer- und Beratungsgespräch, bei dem wir dann alles weitere zur Organisation der Bestattung in Ruhe bei Ihnen zuhause aber auch in unserem Büro im Stadtzentrum in aller Ruhe besprechen können.
Wir stehen
Ihnen selbstverständlich Tag und Nacht mit Rat und Hilfe zur Seite!
Rufen Sie uns an: 02104 22195